Im Industrieholzbereich wird zwischen zwei Güten unterschieden:
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IS N (gesund - frisch)
Als Papierholz eignet sich Frischholz von Fichte und Tanne. Der Mindestzopf liegt bei 8 cm und der maximale Stockdurchmesser bei 30 cm. Fäule ist nicht zulässig.
Die Nennlänge ist 2m.
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IS F/K (fehlerhaft - krank)
In diesem Sortiment können die extrem starkastigen, faulen, trockenen, teilweise anbrüchigen Stammstücke vermarktet werden. Der Mindestzopf liegt
bei 8 cm und der maximale Stockdurchmesser bei 80 cm.
Die Nennlänge ist 2 m.
Fichte, Kiefer, Tanne und Douglasie sind als Zellstoffholz bzw. Spanplattenholz zulässig. Bei einigen Abnehmern ist keine Lärche erlaubt.