Kurzholz
Fixlängen sind das optimale Sortiment für Durchforstungen in jüngeren Beständen und kleinerem Mengenanfall. Bei der maschinellen Holzernte mit Harvester werden überwiegend Fixlängen und Industrieholz geschnitten.
Kurzholz bzw. Fixlängen, auch Standardlängen genannt, werden in der Regel in Abschnitten mit den Längen von 4,10 m und 5,10 m ausgehalten. Der Stockdurchmesser
sollte in der Regel 55 cm o. R. nicht überschreiten und der Zopfdurchmesser 12 cm o. R. nicht unterschreiten. Bei Fichte in jüngeren Beständen ist die Länge von 4,10 m in stärkeren Beständen 5,10
m mit 4,10 m mitgehend sinnvoll. Bei anfallender Kiefer wird aufgrund der Krümmung eine grundsätzliche Länge von 4,10 m empfohlen.
Die WBV Kronach-Rothenkirchen hat jedoch die Möglichkeit, auch stärkere Fixlängen mit einem größeren Stockdurchmesser als 55 cm o. R. ohne Preisabschläge zu
vermarkten. Hierzu bitte Rücksprache mit dem WBV-Büro in Teuschnitz.
Grundlage für die Abrechnung sind die Werkseingangsmaße und die Werkssortierung. Von Seiten der WBV wird nur Holz an Sägewerke mit einer amtlich geeichten Anlage
verkauft.
Da sich die Wunschlängen der Sägewerke bedingt durch die Absatzmöglichkeiten von Schnittholz ändern können, sollten vor Beginn einer Maßnahme die aktuellen
Aushaltungskriterien mit der Geschäftsstelle abgesprochen werden.
Bei kleinerem Holzanfall ist es sinnvoller Fixlängen auszuhalten, da diese logistisch besser zugeladen werden können als Langholz.